Der Kanzleifokus ist vorwiegend gerichtet auf die Bedürfnisse der
Immobilienwirtschaft. Jahrelange branchenspezifische Erfahrung
sowie ein kompetentes interdisziplinäres Netzwerk ermöglichen
qualifizierte und zielführende immobilienrechtliche
Mandantsbearbeitung.
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Das Angebotsspektrum ist breit gefächert und umfasst wesentliche
Aspekte der Mandatsbetreuung in den Bereichen des privaten
Immobilienrechts:
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• Wohnungseigentumsrecht
• Wohnraummietrecht
• Gewerberaummietrecht
• Pachtrecht
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• Maklerrecht
• Baurecht
• Bauträgerrecht
• Grundstücksverkehrsrecht
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Konfliktvermeidung steht zwar an erster Stelle, im Ernst-, sprich
Streitfall, vertreten wir Sie jedoch bundesweit vor allen Amts-, Land-
und Oberlandesgerichten.
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Die Vergütung richtet sich regelmäßig nach den gesetzlichen
Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). In
den Fällen, in denen Streitwert und Vergütungssatz sowohl für
Mandant als auch Anwalt außer Relation stehen, ist freilich eine
Vergütungsvereinbarung im gegenseitigen Interesse.
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Zur Lösung steuerrechtlich oder auch betriebswirtschaftlich
relevanter Probleme besteht Vernetzung und Kooperation zu
einer renommierten immobilienwirtschaftlich ausgerichteten
Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
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